Fahrzeug Schnellsuche für sofort verfügbare Neuwagen & Gebrauchtwagen:

Anhänger

Fragen / Antworten

Weltweit gut fahren- Export von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen

Auf Wunsch können Sie als Privatperson oder Gewerbetreibender unsere Fahrzeuge in das inner- und außereuropäische Ausland exportieren. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.

Für Privatpersonen:

Export in EU-Länder

Der Verkauf erfolgt inklusive der deutschen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Export in Nicht-EU-Länder

Der Verkauf erfolgt netto ohne Mehrwertsteuer, falls folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Uns liegt eine Kopie Ihres Passes ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU vor
  • Sie bezahlen das Fahrzeug vollständig durch Bankeinzahlung zuzüglich einer Kaution von 19 % des Kaufpreises zur Sicherung der Ausfuhr
  • Sie übernehmen das Fahrzeug inklusive aller Dokumente und führen es in ein Nicht-EU-Land aus
  • Sie schicken uns die Ausfuhrerklärung innerhalb von 30 Tagen nach Kauf des Fahrzeugs zu
  • Wir überweisen Ihnen die hinterlegte Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der vollständigen Ausfuhrdokumente auf Ihr Konto

Für Gewerbetreibende:

Export in EU-Länder

Der Verkauf erfolgt netto ohne Mehrwertsteuer, falls folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie teilen uns Ihre EU-Identifikationsnummer mit
  • Uns liegt die komplette Anschrift Ihrer Firma vor inklusive:
    • Firmierung (S.R.O., S.L., S.A. etc.)
    • Telefonnummer
    • Mobilnummer
    • Faxnummer
    • Email-Adresse
    • aktive Internetpräsenz
  • Uns liegt eine Kopie Ihres Handelsregistereintrags oder Ihrer Gewerbeanmeldung vor
  • Uns liegt eine Kopie des Passes des Inhabers oder Geschäftsführers vor und der Inhaber oder Geschäftsführer ist persönlich vor Ort
  • Der Kaufpreis wird per Überweisung vom Geschäftskonto bezahlt.
  • Sie übernehmen das Fahrzeug inklusive aller Dokumente und führen es in ein EU-Land aus und unterschreiben uns die Abnahme und Verpflichtungserklärung

Export in Nicht-EU-Länder

Der Verkauf erfolgt netto ohne Mehrwertsteuer, falls folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Uns liegt eine Kopie des Passes des Inhabers ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU vor und der Inhaber oder Geschäftsführer ist persönlich vor Ort
  • Uns liegt eine Kopie Ihres Handelsregistereintrags oder Ihrer Gewerbeanmeldung vor
  • Uns liegt die komplette Anschrift Ihrer Firma vor inklusive Firmierung (TOV, OOO, ASA etc.) und einer aktiven Homepage
  • Sie bezahlen das Fahrzeug vollständig durch Bankeinzahlung zuzüglich einer Kaution von 19 % des Kaufpreises zur Sicherung der Ausfuhr
  • Sie übernehmen das Fahrzeug inklusive aller Dokumente und führen es in ein Nicht-EU-Land aus
  • Sie schicken uns die Ausfuhrerklärung innerhalb von 30 Tagen nach Kauf des Fahrzeugs zu
  • Wir überweisen Ihnen die hinterlegte Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der vollständigen Ausfuhrdokumente auf Ihr Konto